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Förderung des Nichtrauchens im Betrieb

Seit September 2002 ist die bezüglich des Nichtraucherschutzes neu gestaltete  Arbeitsstätten-Verordnung in Kraft. Jetzt ist es wichtig zu wissen, wie man den Schutz der Nichtraucher sicherstellt, ohne die Raucher gleichzeitig zu verärgern und zu Protesten zu veranlassen- vom einfachen Meckern bis hin zur "inneren Kündigung".

Die geringsten Reibungsverluste gibt es, wenn man die Raucher, ohne sie zu drängen, mit einbezieht: durch verlockende Angebote zur flexiblen Raucherberatung und -entwöhnung. Verlockend heißt hier: professionelle Durchführung, keine missionarische Haltung, hohe Erfolgswahrscheinlichkeit, Beratung auch für Raucher, die nur bestimmte Zeiten rauchfrei überstehen, aber nicht ganz aufhören wollen.

Wir haben langjährige Erfahrung in der Raucherentwöhnung und führen in Betrieben entsprechende Kurse durch. Der Kurs wurde im Rahmen des WHO-Partnerschaftsprojekts „Tabakabhängigkeit“ speziell für den Einsatz in Betrieben angepasst.
Der komplette WHO-Leitfaden für Betriebe "Rauchfrei am Arbeitsplatz" ist kostenlos erhältlich und kann hier angefordert werden.

Josef Maier ist ein professioneller Anbieter von Nichtraucherkursen. Er entwickelte eine bewährte Methode zur Raucherentwöhnung, die in nur 2-Stunden sowohl die physische Tabakabhängigkeit (Nikotin), wie auch die psychische Abhängigkeit (Macht der Gewohnheit) berücksichtigt.

Hunderte Raucher haben mit unserer Methode erfolgreich aufgehört zu rauchen. Nutzen auch Sie für Ihr Unternehmen die Rauchfrei-Seminare, um den Anteil der rauchenden Mitarbeiter spürbar zu senken.

Die Bausteine

Hier ist die Palette der Möglichkeiten beschrieben, die wir -jeweils flexibel an die Bedürfnisse der Interessenten angepasst- bei Firmen oder Organisationen in Deutschland einsetzen.

Im Themenbereich Rauchen - Raucherentwöhnung - Nichtraucherschutz bieten wir sowohl Beratung und Vorträge als auch Einzel- und Gruppentherapien an. Das schließt die Konzeptentwicklung, die Durchführung und die Evaluation ein.

Am Anfang einer Zusammenarbeit mit einem Betrieb steht meist die Information und ggf. die Motivation der Entscheidungsträger wie Leitungsgremien und Personal- oder Betriebsrat.

Daran schließt sich meist ein Vortrag für die Mitarbeiter an, der sich hauptsächlich an Raucher in unterschiedlichen Stadien der Aufhörbereitschaft richtet. Nichtraucher sind aber auch willkommen. Neben Zahlen und Fakten zum Rauchen sowie den Argumenten für die Einführung einer Raucher-/Nichtraucher-Politik wird ein Überblick über Methoden und Möglichkeiten der Raucherentwöhnung gegeben. Die Teilnehmer erhalten ausführlich Gelegenheit, persönlich interessierende Fragen im Zusammenhang mit Weiterrauchen, Aufhören oder ein wenig von beidem mit einem Experten zu klären.

In der nächsten Stufe wird ein Workshop angeboten, der die gleiche Thematik etwas umfassender und unter stärkerer Einbeziehung der einzelnen Teilnehmer behandelt. Die Multiplikatoren-Schulung (Dauer ½ Tag ) nutzt vorhandene Strukturen eines Betriebes, um intern Ansprechpartner quasi "von nebenan" zu etablieren. Ein ausgebildeter Multiplikator kann die verschiedenen Aufhörstadien von Rauchern erkennen, Aufhörmotive herausarbeiten und fördern, Aufhörängste auffangen, über wirksame Methoden informieren und zum Aufhören hinführen.

Alternativ kann eine Beratungssprechstunde ein- oder mehrmals wöchentlich offeriert werden, die in Einzel- oder Minigruppen-Gesprächen nach dem Konzept der flexiblen Raucherentwöhnung durchgeführt wird. Dieses Konzept ist zu Teilen auch Grundlage des Vortrags, des Workshops und der Multiplikatorenschulung.

Finden sich genügend Interessenten, wird im Betrieb der "Rauchfrei-Firmenkurs" abgehalten. Einzelne Kursinteressierte können auch an offenen "Rauchfrei-Seminaren" teilnehmen. Den Kurs gibt es außerdem entsprechend modifiziert als persönliche Einzeltherapie mit flexiblen Terminen.
 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


In 2 Stunden vom Raucher zum Nichtraucher

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgreiche Teilnehmer

 

 

 

 

 

Was nach dem Rauchstopp passiert

 

 

 

 

 

 

 

 

Des einen Freud, des anderen Leid:
 Die Zigarette am Arbeitsplatz

 

 

 

 

Weniger Konflikte im Team fördern die Zusammenarbeit

 

 

 

 

 

 


Ein Raucher verursacht bis zu 500,00 € Mehrkosten pro Jahr

 

 

 

 

Drei gute Gründe für Ihren Einsatz.

  • Warum bieten immer mehr Unternehmen Nichtraucherseminare an?

  • Welche Vorteile hat ein Unternehmen durch mehr Nichtraucher im Betrieb?

  • Im wesentlichen sind es die folgenden drei Argumente, die abgesehen vom persönlichen Gewinn jedes Teilnehmers, das Angebot unserer Seminare auch betriebswirtschaftlich äußerst attraktiv machen.

Imagegewinn

Betriebliche Gesundheitsförderung gilt als Zeichen fortschrittlicher Unternehmenskultur, trägt zu einem positiven Firmenimage bei und wird zunehmend zum Wettbewerbsfaktor.
Durch das Angebot von Nichtraucherkursen in Ihrem Unternehmen demonstrieren Sie nach innen und außen welchen Stellenwert das Thema Gesundheit für Sie als Arbeitgeber hat. Sie beweisen damit auf anschauliche Art und Weise Ihre Verantwortung gegenüber dem "Kapital Mensch".
 Jeder Mitarbeiter, der nach dem Besuch eines Rauchfrei-Seminars nicht mehr raucht, wird zu einem Botschafter für die ausgeprägte Unternehmenskultur Ihrer Firma.

 

Besseres Betriebsklima

Mitarbeiter fühlen sich durch Passivrauchen am Arbeitsplatz belästigt.

In Deutschland arbeiten etwa drei Millionen Arbeitnehmer in Räumen, in denen regelmäßig geraucht wird. Passivraucher erleiden - wenn auch in geringerem Ausmaß und seltener - die gleichen akuten und chronischen Gesundheitsschäden wie Raucher. Damit ist Passivrauchen keine subjektiv empfundene Belästigung, sondern eine erhebliche Gesundheitsgefahr. Dem Gesundheitsschutz des Nichtrauchers wird durch die neue Arbeitsstätten-Verordnung eindeutig Vorrang vor der Handlungsfreiheit des Rauchers eingeräumt.


Die meisten Raucher wollen auf ihre Zigarette auch am Arbeitsplatz nicht verzichten, die nichtrauchenden Kollegen fühlen sich dadurch aber verständlicherweise belästigt. Und zwischen den Fronten steht der hilflose Arbeitgeber: einerseits ist er durch gesetzliche Vorschriften verpflichtet, die Gesundheit der Nichtraucher zu schützen, andererseits sollen die Raucher in der Belegschaft nicht zu Außenseitern erklärt werden. So gelangen Streitigkeiten über das Thema Rauchen am Arbeitsplatz nicht selten vor die Schranken der Arbeitsgerichte.

Die Schaffung von Raucherzimmern oder Nichtraucherzonen in Kantinen ist für viele Unternehmen auch keine befriedigende Lösung. Solche "Ghettolösungen" fördern nur die Grüppchenbildung und wirken damit auf Dauer kontraproduktiv für das Betriebsklima.

Die Lösung: Josef Maier's  Firmenkurse
Jetzt ist es wichtig zu wissen, wie man den Schutz der Nichtraucher sicherstellt, ohne die Raucher gleichzeitig zu verärgern und zu Protesten zu veranlassen- vom einfachen Meckern bis hin zur "inneren Kündigung". Die geringsten Reibungsverluste gibt es, wenn man die Raucher, ohne sie zu drängen, mit einbezieht: durch verlockende Angebote von Seiten des Arbeitgebers zur flexiblen Raucherberatung und -entwöhnung. Verlockend heißt hier: professionelle Durchführung, keine missionarische Haltung, hohe Erfolgswahrscheinlichkeit, Beratung auch für Raucher, die nur bestimmte Zeiten rauchfrei überstehen, aber nicht ganz aufhören wollen.
Mit Josef Maier's Rauchfrei-Kursen können Sie Ihren Mitarbeitern ein wirklich attraktives Angebot machen, das sowohl den rauchenden und nichtrauchenden Kollegen zu Gute kommt.
 

Kostenersparnis

Rauchen ist teuer. Und zwar nicht nur für den Raucher, sondern auch für jeden Arbeitgeber, der rauchende Mitarbeiter beschäftigt. Eine deutsche Studie zum Thema "Rauchen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten" hat errechnet, dass jeder Raucher seinem Unternehmen jährlich etwa 1.500,00 Euro an Mehrkosten verursacht.

Natürlich sollten für jeden verantwortlichen Arbeitgeber bei der Entscheidung, ob er gesundheitsfördernde Angebote in seinem Unternehmen macht, die Kosten nicht im Vordergrund stehen. Trotzdem ist es für Sie sicher interessant, dass sich Nichtraucherkurse auch aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten rechnen.

Welche Mehrkosten entstehen für rauchende Mitarbeiter genau?

Raucher sind öfter krank
Der größte Anteil der Kosten ergibt sich durch den erhöhten Krankenstand der rauchenden Mitarbeiter. Raucher sind statistisch 5 Tage pro Jahr länger krank als Nichtraucher. Dem Statistischen Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland ist zu entnehmen, dass 25% der Entgeltfortzahlungen durch Arbeitsunfähigkeit auf Krankheiten zurück zu führen sind, die ihre Ursache im Nikotinkonsum haben. Statistisch gesehen bedeutet das für jeden Arbeitgeber einen Betrag von 500,00 Euro pro Jahr und Raucher. Aber auch die nichtrauchenden Kollegen sind als Passivraucher einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt, was sich wiederum in höheren Krankheitskosten auswirken kann.

Kostenfaktor Rauchpause
Auch die versteckten Raucherpausen durch rauchende Mitarbeiter sind von vielen Arbeitgebern nicht gern gesehen. Haben Sie sich schon mal überlegt, wie lange Ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit mit dem Rauchen beschäftigt sind? Wenn ein Raucher nur 10 Zigaretten während der Arbeitszeit raucht und man für jede Zigarette nur 5 Minuten veranschlagt, dann ergibt das 50 Minuten pro Arbeitstag, also fast eine ganze Stunde. Aufs Jahr gerechnet sind das 21 Arbeitstage, oder in Kosten ausgedrückt ein ganzes Monatsgehalt.
Übrigens: Josef Maier's Rauchfrei-Kurse dauern nur zwei Stunden.


Zusätzliche Reinigungs- und Raumkosten
Überall wo Raucher arbeiten muss öfters gereinigt, gelüftet und renoviert werden. Damit erhöhen sich die Kosten für Raumreinigung, Raumbeheizung und Renovierung. Wenn Sie für Raucher und Nichtraucher eigene Räumlichkeiten bereithalten müssen, dann ergeben sich für die Einrichtung von Raucherzonen und -zimmer ebenfalls erhöhte Infrastrukturkosten für Ihr Unternehmen.
 

Neugestalteter Nichtraucherschutz in der Arbeitstätten-Verordnung:


§ 3a Nichtraucherschutz

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren und Belästigungen durch Tabakrauch geschützt sind.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Abs. 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

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Copyright © 2003-2005 Josef Maier Psychologische Beratung und Hypnosepraxis
 Stand: 03. Februar 2008